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Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge zwischen der Personal & Arbeitsvermittlung Michael Stange in 19053 Schwerin und dem zu vermittelnden Arbeitssuchenden. Abweichende Regelungen und besondere Bedingungen, die im Widerspruch zu den Geschäftsbedingungen stehen, sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
1. Leistungsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die Vermittlung einer Anstellung für den/die Arbeitsuchende/n, bzw. die Vermittlung eines Arbeitnehmers für den/die Arbeitgeber/in. Der Vermittler verpflichtet sich mit allen dem Unternehmen zur Verfügung stehenden Mitteln und Möglichkeiten für den/die Arbeitsuchende/n eine Anstellung auf dem Arbeitsmarkt zu erreichen, bzw. für den/die Arbeitgeber/in eine/n Arbeitnehmer/in zu finden, ohne diese jedoch zu garantieren.
2. Firmenvereinbarungen
Alle Bewerbungsunterlagen, die dem Arbeitgeber von zur Verfügung gestellt werden, bleiben Eigentum der Personal & Arbeitsvermittlung Michael Stange. Die Bewerbungsunterlagen und darin enthaltenen Angaben sind streng vertraulich und müssen bei einen nicht zustande gekommenen Arbeitsverhältnis unverzüglich an den Vermittler zurückgegeben werden. Eine Weitergabe an Dritte sowie eine Vervielfältigung ist unzulässig.
Der Arbeitgeber verpflichtet sich Auskunft über den aktuellen Stand der Vermittlung zu geben.
Zur Abrechnung über das Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheinverfahren, verpflichtet sich der Arbeitgeber bei Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einem Bewerber, auf einem Formblatt für die Bundesagentur für Arbeit die Vermittlung nach sechs Wochen und nach sechs Monaten zu bestätigen.
3. Datenschutz
Die Personal & Arbeitsvermittlung Michael Stange behandelt alle ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als private Arbeitsvermittlung bekannt gewordenen Daten und Informationen vertraulich. Der Arbeitssuchende erklärt sich damit einverstanden, dass seine Angaben auf geeigneten Datenträgern gespeichert, für die Vermittlung verwendet und an Dritte (Firmen, Arbeitgeber, Institutionen usw.) weitergegeben werden. Mit jedem Arbeitssuchenden der durch die Personal & Arbeitsvermittlung unter Vertrag genommen wird, wird eine separate Datenschutzerklärung unterzeichnet. Daten werden ausschließlich nur zur Vermittlung- bzw. vermittlungsrelevanten Zwecken an dritte weitergegeben. Personenbezogene Daten werden gelöscht und vernichtet, soweit nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder ein berechtigtes Interesse des Vermittlers dem entgegenstehen. Mit Kündigung des Vermittlungsvertrags erfolgt die Löschung der persönlichen Daten.
4. Dienstleistungsbeginn
Die Hinterlegung einer Kopie des gültigen persönlichen Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins vom zuständigen Arbeitsamt des Arbeitssuchenden ist die Grundlage für den Beginn der Vermittlungstätigkeit. Liegt kein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein vor, hat der Arbeitssuchende die Möglichkeit, ein gesonderter Honorarvertrag abgeschlossen.
5. Vermittlungsvergütung
Der Anspruch auf Vermittlungsvergütung entsteht, wenn infolge der Vermittlung durch die Personal & Arbeitsvermittlung Michael Stange ein Arbeitsvertrag zustande gekommen ist und wird fällig bei Abschluss des Arbeitsvertrages und Aufnahme der Beschäftigung.
Bei Vorlage eines gültigen Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins ist jedoch zunächst die Zahlung der Vermittlungsvergütung gestundet.
Die Vergütung erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Regelung durch die Agentur für Arbeit. Die Höhe beträgt die Summe die auf den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein bereitgestellt ist. Mit Beginn eines vermittelten Beschäftigungsverhältnisses von mindestens drei Monaten und mindestens 15 Wochenstunden ist die Vergütung fällig.
Wird der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, gleich aus welchem Grund, durch das Arbeitsamt nicht zur Auszahlung gebracht, tritt die persönliche Haftung des Vertragspartners ein. Erfolgt die Zahlung durch den Arbeitsuchenden (ohne Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) direkt, so ist die im Honorarvertrag vereinbarte Summe, wenn infolge der Vermittlung des Vermittlers ein Arbeitsvertrag und Aufnahme der Beschäftigung zustande gekommen ist, nach 14 Kalendertagen ohne Abzüge fällig, es sei denn, es ist eine Ratenzahlung vereinbart worden.
6. Vertragsdauer / Kündigung
Der Vermittlungsvertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft. Er kann von beiden Vertragspartnern mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden. Diese Regelung lässt das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die Personal Arbeitsvermittlung insbesondere vor, wenn der Auftraggeber falsche Angaben zur Person oder zu seinen beruflichen Qualifikationen macht oder nicht auf ein unterbreitetes Stellenangebot reagiert. Ein rechtmäßig entstandener Anspruch auf die Vergütung wird durch eine Kündigung nicht ausgeschlossen.
7. Haftung
Der Vermittler gibt weder eine Garantie für eine erfolgreiche Vermittlung, noch für Arbeitsort, Arbeitszeit, Verdienst, Dauer des Beschäftigungsverhältnisses und Arbeitsweise des Unternehmens. Die Vertragsverhandlungen mit dem potentiellen Arbeitgeber liegen allein in der Verantwortung des Arbeitssuchenden. Bei Nichtvermittelbarkeit lehnt der Vermittler jede Haftung für finanzielle, körperliche oder andere Schäden ab, die mit dem Vermittlungsservice in Zusammenhang gebracht werden können, soweit dem Vermittlungsservice nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorzuwerfen ist. Für den eventuellen Missbrauch der Informationen, die zum Zwecke der Bewerbung an Dritte weitergegeben wurden, lehnen wir jede Haftung ab. Die Personal & Arbeitsvermittlung Michael Stange haftet ferner nicht für Schadensersatzansprüche, für deren Entstehen falsche oder unkorrekte Angaben des/der Arbeitsuchenden ursächlich sind.
8. Nachweispflicht
Der Arbeitssuchende verpflichtet sich, am Tage des Kontaktgesprächs mit dem vermittelten bzw. empfohlenen Arbeitgeber den Vermittler über das Gespräch zu informieren. Der Arbeitssuchende wird verpflichtet nach Abschluss des Arbeitsvertrags, das Original des aktuell gültigen Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins, spätestens 1 Woche nach Arbeitsvertragsunterzeichnung der Personal & Arbeitsvermittlung zu übergeben, ansonsten stellt die Personal & Arbeitsvermittlung die vereinbarte Vermittlungsgebühr in Rechnung.
9. Erfüllungsort, Rechtswirksamkeit, Nebenabreden
Erfüllungsort ist 19053 Schwerin
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Nebenabreden und Vertragsergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Stand: Gültig ab 14.02.2012
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